Hinweis zu den Terminen


Da wir eine Bestellpraxis sind, behalten wir uns vor, bei einem unentschuldigte Nichterscheinen eine Ausfallrechnung nach GOÄ zu stellen, sofern der Termin nicht spätestens 48 Stunden vorher abgesagt wurde. Diese Regelung ist leider notwendig, da wir aufgrund der begrenzten Budgets unsere Termine sehr eng planen müssen. Umso bedauerlicher ist es, wenn Patienten nicht erscheinen und wir den Termin in dieser Zeit an andere Patienten hätten vergeben können. Wir bitten um Ihr Verständnis für diese Regelung.